Trainingsstart im Football & Cheerleading: Empfehlungen des AFBÖ
Mit der aktuellen Verordnung der Bundesregierung vom 13. Mai 2020 ist das Training im Mannschaftssport ab 15. Mai 2020, unter besonderen Auflagen, wieder gestattet. Um eine ordentliche Vorbereitung zur Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten, empfiehlt der American Football Bund Österreich seinen Mitgliedsvereinen einen Trainingsstart mit Montag, 18. Mai 2020. Diese erste Öffnung eines vorsichtigen Trainingsbetriebs ist sehr zu begrüßen und notwendig, um das Vereinsleben aufrecht zu erhalten. Die nächsten Schritte hängen vom weiteren Verlauf der COVID-19-Ausbreitung ab. Umso wichtiger ist es, dass die Vorgaben penibel eingehalten werden. Auch zukünftig gilt jedenfalls immer die aktuellste Verordnung der Bundesregierung.
Nachfolgend finden sich aus der Verordnung abgeleiteten Empfehlungen des AFBÖ – in Kooperation mit den österreichischen Mannschaftssport Fachverbänden – zur Durchführung beziehungsweise Wiederaufnahme des eingeschränkten Trainingsbetriebes.
Der/Die TrainerIn hat die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen des Trainings zu überwachen und
Sportler, die sich nicht konform verhalten, vom Trainingsbetrieb auszuschließen.
Trainingsorganisation
- Als wichtigste Grundregel gilt ein Abstand von 2 Meter zu anderen Personen
- Trainiert wird in der Kleingruppe bis max. 10 Personen (inklusive der anwesenden Trainer / Betreuer, d.h. in der Regel 9 Sportler + 1 Trainer). Auf großen Sportplätzen können unter Berücksichtigung der empfohlenen Abstände mehrere Kleingruppen trainieren.
- Die Zusammensetzung der Kleingruppe sollte bei jedem Training gleichbleiben (dieselben Sportler trainieren miteinander)
- Unterschiedliche Trainingsgruppen sollten einander nach Möglichkeit nicht begegnen. (zeitlich versetztes Training mit Pause zwischen den Einheiten oder örtlich getrennte Gruppen, die einander nicht begegnen)
- Der Verein erstellt einen entsprechenden Plan der Trainingszeiten und -Orte der jeweiligen Gruppen
- Die Sportler / Trainingsgruppen sind immer von einem Trainer zu begleiten – insbesondere bei Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14 Jahre) – Aufsichtspflicht!
- Die Sportler sind vor jedem Training über die einzuhaltenden Regeln / Vorschriften zu
informieren
An- und Abreise
- Bei der An- und Abreise sind die allgemein gültigen Regelungen zu beachten!
- Auf Fahrgemeinschaften ist prinzipiell zu verzichten außer Personen, die in einem Haushalt leben. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben gilt 1 Meter Abstand und das Tragen einer Maske. Öffentliche Verkehrsmittel sind zu bevorzugen
- Eltern / Begleitpersonen bringen die Kinder / Jugendlichen zum Trainingsort und holen sie nach Trainingsende wieder ab – keine Anwesenheit während des Trainings auf der Sportstätte erlaubt!
- Bei Kantinen gelten die aktuellen Regeln der Gastronomie
- Um Ansammlungen vor der Sportanlage zu vermeiden ist pünktliches An- und Abreisen notwendig.
- Die Desinfektion der Hände nach der Anreise sowie vor der Heimreise und bei Ankunft
zuhause ist ratsam
Vor dem Training
- Alle Sportler kommen bereits umgezogen in Trainingskleidung zum Trainingsort
- Es erfolgt KEINE Begrüßung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren
- Die Sportler bringen eine eigene, bereits befüllte Trinkflasche und ev. ein eigenes Handtuch mit zum Training
- Der Trainer kontrolliert und protokolliert die Anwesenheit der Spieler und somit die Zusammensetzung der Kleingruppe, um im Erkrankungsfall eine „Nachverfolgung“ von betroffenen Personen zu ermöglichen
Trainingsdurchführung
- Organisierte Vereinstrainings im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum müssen immer so organisiert werden, dass der Mindestabstand von 2 Metern gewährleistet werden kann
- Auch der/die TrainerIn hält beim Anleiten / Korrigieren von Übungen den Mindestabstand von 2 Metern zum Sportler ein
- Jeder Sportler benutzt seine eigene Trinkflasche
Was ist erlaubt?
Umgang mit dem Sportgerät
• Passen / Werfen / Schlagen erlaubt
• Fangen / Annehmen erlaubt
• Die Bälle sind immer nur von der gleichen Trainingsgruppe zu benutzen, d.h. entweder bringt jeder Sportler den eigenen Ball mit oder es werden die Bälle immer nur für eine Kleingruppe genutzt (Ballsäcke bzw. Bälle entsprechend beschriften)
• Bei Treffern ins Gesicht ist der Ball unverzüglich aus dem Trainingsbetrieb zu nehmen.
Was ist im Training NICHT erlaubt?
• Hallentraining (Sporthallen bleiben vorerst geschlossen)
• Körperkontakt
• Partnerübungen ohne ausreichenden Mindestabstand
• Anwesenheit von anderen Personen als SportlerInnen, TrainerInnen und ev. (sport-) medizinische BetreuerInnen.
• Sportler, die sich nicht völlig gesund fühlen (z.B. Symptome einer Erkältung oder erhöhte Temperatur aufweisen) haben dem Training fernzubleiben (Eigenverantwortung bzw. Verantwortung der Eltern)
• Sportler, in deren Umfeld ein positiver Covid-19 Fall auftritt, haben dies unverzüglich dem Trainer und dem Verein zu melden und die weitere Vorgangsweise abzusprechen
Nach dem Training
• Nach dem Training sind die Hände zu desinfizieren
• Es erfolgt KEINE Verabschiedung per Handschlag – auch dabei ist der Mindestabstand zu wahren.
• Der Trainingsplatz muss zügig verlassen werden
• Der Sportler nimmt seine Trainingsutensilien (Bekleidung, Flasche, Schuhe, Handtuch etc.) selbst mit und ist für die Reinigung verantwortlich.
• Umziehen / Duschen erfolgt zuhause (keine Nutzung von Waschräumen)
• Für die WC Benutzung gilt ebenso die Regelung 20 m² oder das Tragen einer Maske und 1 Meter Abstand
• Der/Die TrainerIn versorgt allfällige Trainingsmaterialien und sorgt für deren Desinfektion
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Download Verhaltensregeln
Text: Kevin Fuchs AFBÖ